Du beziehst bereits eine Pension/Rente außerhalb Österreichs oder hast Pensionsversicherungszeiten im Ausland gesammelt? Grundsätzlich wird von jenem Staat Pension/Rente ausbezahlt, in dem auch die Versicherungszeiten gesammelt wurden. Das bedeutet, dass die österreichische Pension stets nur auf der Grundlage der österreichischen Versicherungszeiten berechnet wird (also keine Abgeltung der ausländischen Versicherungszeiten durch Österreich). Dieser Betrag wird von dem österreichischen Pensionsversicherungsträger ausbezahlt. Der ausländische Pensionsversicherungsträger geht analog vor.

Auf dieser Seite findest du noch weitere Details zu den Pensionsansprüchen.

Die Pensionsversicherungsanstalt ist der generelle Ansprechpartner für Pensionsansprüche in Österreich und bietet auch immer wieder internationale Sprechtage an.

Finde hier weitere Informationen sowie Anlaufstellen und Beratungsmöglichkeiten.

Teilen: