Unfallversicherung, Stromkosten, der ergonomische Bürostuhl: Das Arbeiten im Homeoffice war bis vor kurzem rechtlich kaum geregelt. Das hat sich geändert: Die Arbeiterkammer hat für Arbeitnehmer mit neuen gesetzlichen Grundlagen Struktur in die Sache gebracht.   


Grundsätzlich gilt: Arbeitgeber und -nehmer müssen schriftlich vereinbaren, dass die Arbeit im Homeoffice im gegenseitigen Einvernehmen stattfindet. Und: Sie muss regelmäßig erfolgen. Dann greift beispielsweise auch der Versicherungsschutz, der bislang nur während des Aufenthalts im Betrieb galt. Das heißt: Alle Arbeitsunfälle sind auch zuhause unfallversichert. „Selbst, wenn ich vorher die Kinder in den Kindergarten bringe und auf dem Weg einen Unfall habe oder ausrutsche“, sagt Mag. Wilfried Kollreider von der Arbeiterkammer Osttirol/Lienz. Dies gelte auch für die Zeiten nach Corona.  

Der Bürostuhl in der privaten Steuererklärung 

Wer sonst seine Arbeit am eigenen Computer erledigt hat, kann diesen, ebenso wie Drucker, Laptop oder Handy, vom Arbeitgeber zur Verfügung stellen lassen. Arbeitet man weiterhin mit den eigenen Geräten, lässt sich ein Aufwandsersatz geltend machen. 

Und bis zum Jahr 2023 gilt zunächst: Entstehen zu Hause Kosten für die Arbeit, lassen sie sich steuerlich absetzen. „Die Voraussetzung ist, dass die Arbeit im Homeoffice an mindestens 26 Tagen im Jahr stattfindet“, sagt Kollreider. Ansetzen lassen sich Internetkosten für besseres WLAN ebenso wie Heiz- und Stromkosten und ergonomisches Büromaterial. Allein ein Bürostuhl sei bis zu 300 Euro jährlich absetzbar, sagt Kollreider. 

Liebherr: „Ein Rahmen, in dem wir uns bewegen können“ 

„Homeoffice wird in der Zukunft eine verstärkte Bedeutung haben, auch über die Coronazeit hinaus“, sagt er. Deshalb ist es wichtig, dass wir eine gute gesetzliche Basis haben, mit der Rechte und Pflichten von beiden Seiten ordentlich geregelt sind.“ Der Meinung ist man auch bei Liebherr in Lienz. HR-Manager Eduard Lackner „schätzt es positiv ein, dass es nun zumindest einen Rahmen gibt, in dem sich Unternehmen bewegen können.“ Einige Details sollen unternehmensintern noch mehr Klarheit bringen. Aktuell arbeitet rund ein Viertel aller Liebherr-Mitarbeiter regelmäßig von zuhause aus. Wie es „in normalen Zeiten“ weitergehen wird, ließe sich noch nicht abschätzen.  

HELLA: Wunsch nach persönlicher Zusammenarbeit 

Anders bei HELLA in Abfaltersbach: HELLA-Geschäftsführer Christian Schaller ist davon überzeugt, „dass der Wunsch nach Homeoffice nach der Pandemie wieder abflauen wird. Wir haben nach Ende der Lockdowns gesehen, dass die Mehrheit der Kolleginnen und Kollegen die Rückkehr in ihre Teams an der Konzernzentrale in Abfaltersbach kaum erwarten konnten. Aber: „Wir freuen uns, wenn wir unsere Arbeitgebermarke durch flexible Arbeitszeit- und Arbeitsplatzmodelle attraktiver machen können.“ In jedem Fall sind für Unternehmen wie für Arbeitnehmer die Grundlagen geschaffen.  

Alle Regelungen und weitere Informationen: 

https://www.arbeiterkammer.at/homeofficeregeln



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Autorin:
Monika Hoeksema


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